Ein 84-Jähriger verliert 83.000 Euro durch den Enkeltrick – doch die Bank haftet nicht. Das OLG Nürnberg entschied: Banken müssen Verdachtsfälle nicht untersuchen.
Was aber bedeutet das für unseren Fall? Die Kundin konnte den Bestellprozess durchlaufen, wodurch der Kaufvertrag geschlossen wurde. Dass in der Produktbeschreibung stand, dass die Ware nicht ...